Universitätsassistent in

vor 3 Wochen


Graz, Steiermark, Österreich Alpen-Adria-Universität Klagenfurt Vollzeit
**Ausschreibung**:
Die Universität Klagenfurt ist mit rund 1 500 Mitarbeitenden und über Studierenden im Alpen-Adria-Raum angesiedelt und erreicht in Rankings regelmäßig exzellente Platzierungen. Das Motto "per aspera ad astra" bringt den Anspruch des konsequenten Strebens nach Spitzenleistungen bei allen Tätigkeiten in Forschung, Lehre und Hochschulmanagement zum Ausdruck. Die Prinzipien der Gleichstellung, der Diversität, der Gesundheit, der Nachhaltigkeit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bilden die Grundlage für das Arbeiten an der Universität.

Am **Institut für Informationstechnologie** an der Fakultät für Technische Wissenschaften wird voraussichtlich mit **1. März 2023** folgende Stelle besetzt:
**Universitätsassistent*in**

**Beschäftigungsausmaß**: 75 % (30 Wochenstunden)

**Mindestentgelt**: € 32.116;
- brutto jährlich; Einstufung nach Uni-KV: B 1

**Befristung**: 4 Jahre

**Bewerbungsfrist**: 11. Jänner 2023

**Kennung**: 665/22

**Aufgabenbereich**:

- Mitwirkung an Forschungs
- und Lehrarbeiten des Instituts
- Selbständiges wissenschaftliches Arbeiten mit dem Ziel der Erstellung einer Dissertation
- Mitwirkung an Organisations
- und Verwaltungsaufgaben des Instituts
- Mitwirkung an Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit des Instituts bzw. der Fakultät
- Mitwirkung bei der Antragstellung/Durchführung von Drittmittelprojekten

**Voraussetzungen**:

- Abgeschlossenes Master
- oder Diplomstudium im Bereich Informatik an einer in
- oder ausländischen Hochschule
- Ausgewiesene Kenntnisse in mindestens einem der folgenden Fachgebiete:

- _Verteilte Systeme_
- _Rechnernetze_
- _5G Netzwerktechnologien_ und _Telekommunikation_
- _Cloud, Fog, Edge und mobiles Rechnen_
- _Software Engineering_
- Sehr gute Programmierkenntnisse
- Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

**Erwünscht sind**:

- Kommunikations
- und Präsentationsfähigkeiten
- Fachspezifische Auslands
- und Praxiserfahrungen
- Lehrerfahrung und didaktische Kompetenz
- Erste einschlägige Publikationen (abgesehen von der Master
- bzw. Diplomarbeit)

**Zusatzinformation**:
**Das Angebot**:
Der Dienstvertrag wird mit einem Einstiegsentgelt von mtl. € 2.294;
- brutto (14x jährlich; eine Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrung gemäß Kollektivvertrag ist möglich) abgeschlossen.

Zudem bietet die Universität Klagenfurt:

- Persönliche und berufliche Weiterbildungsangebote, Führungskräfte
- und Karrierecoaching
- Zahlreiche attraktive Zusatzleistungen, siehe dazu
- Diversitäts
- und familienfreundliche Universitätskultur
- Leben und arbeiten in der attraktiven Alpen-Adria-Region mit vielfältigen Freizeitmöglichkeiten in den Bereichen Kultur, Natur & Sport

**Die Bewerbung**:
Bei Interesse bewerben Sie sich in deutscher oder englischer Sprache mit den üblichen Unterlagen:

- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Zeugnisse / Bestätigungen
- Konzept eines (möglichen) Dissertationsprojekts (maximal 1 Seite)

Diese Stelle dient der fachlichen und wissenschaftlichen Bildung von Absolvent*innen eines Master
- bzw. Diplomstudiums mit dem Ziel des Abschlusses eines Doktorats-/Ph.D.Studiums der Informatik. Bewerbungen von Personen, die bereits über ein facheinschlägiges Doktorat bzw. einen facheinschlägigen Ph.D. verfügen, können daher nicht berücksichtigt werden.

Bewerbungen sind ausschließlich bei der Stelle mit der Kennung **665/22** in der Rubrik "Wissenschaftliches Universitätspersonal" über den Link "" am Ende des Ausschreibungstextes möglich.

Die erforderlichen Nachweise für die Einstellung müssen bis **spätestens 11. Jänner 2023** vorliegen.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise
- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.