Universitätsassistent in

vor 3 Wochen


Graz, Steiermark, Österreich Alpen-Adria-Universität Klagenfurt Vollzeit
**Ausschreibung**:
Die Universität Klagenfurt ist mit rund 1 500 Mitarbeitenden und über Studierenden im Alpen-Adria-Raum angesiedelt und erreicht in Rankings regelmäßig exzellente Platzierungen. Das Motto "per aspera ad astra" bringt den Anspruch des konsequenten Strebens nach Spitzenleistungen bei allen Tätigkeiten in Forschung, Lehre und Hochschulmanagement zum Ausdruck. Die Prinzipien der Gleichstellung, der Diversität, der Gesundheit, der Nachhaltigkeit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bilden die Grundlage für das Arbeiten an der Universität.

Am **Institut für Rechtswissenschaften** an der Fakultät für Wirtschafts
- und Rechtswissenschaften wird **ehestmöglich** folgende Stelle besetzt:
**Universitätsassistent*in**

**Beschäftigungsausmaß**: 50 % (20 Wochenstunden)

**Mindestentgelt**: € 22.940,40 brutto jährlich; Einstufung nach Uni-KV: B1

**Befristung**: 4 Jahre

**Bewerbungsfrist**: bis 8. März 2023

**Kennung**: 270-2/22

**Aufgabenbereich**:
Der Aufgabenbereich der Stelle liegt im Bereich **Öffentliches Recht** und umfasst folgende Tätigkeiten:

- Unterstützung in der Forschung, bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Bereich Öffentliches Recht sowie bei Organisations
- und Verwaltungsaufgaben
- Selbständiges wissenschaftliches Arbeiten mit dem Ziel der Erstellung einer Dissertation im öffentlichen Recht
- Selbständige Durchführung von Lehrveranstaltungen sowie Prüfungstätigkeiten
- Betreuung von Studierenden

**Voraussetzungen**:

- Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Diplom
- oder Masterstudiums an einer in
- oder ausländischen Universität oder Abschluss des Masterstudiums Wirtschaft und Recht/Studienzweig: Public Management und Recht der öffentlichen Verwaltung an der Universität Klagenfurt
- Gute Kenntnisse des (österreichischen) öffentlichen Rechts

**Erwünscht sind**:

- Bereitschaft zur engagierten Mitarbeit in Forschung, Lehre und Administration
- Guter Studienerfolg
- Gute Kenntnisse des Europarechts
- Erfahrung im wissenschaftlichen Arbeiten
- Stilsichere mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
- EDV-Anwender*innenkenntnisse der gängigen Office-Programme (Word, PowerPoint, Outlook) sowie der wichtigsten Rechtsdatenbanken
- Gute Englischkenntnisse
- Teamfähigkeit

**Zusatzinformation**:
**Das Angebot**:
Der Dienstvertrag wird mit einem Einstiegsentgelt von mtl. € 1.638,60 brutto (14x jährlich) abgeschlossen. Das Monatsentgelt kann sich durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen gemäß Kollektivvertrag auf max. € 1.942,60 (lit.a) brutto erhöhen.

Zudem bietet die Universität Klagenfurt:

- Persönliche und berufliche Weiterbildungsangebote, Führungskräfte
- und Karrierecoaching
- Zahlreiche attraktive Zusatzleistungen, siehe dazu
- Diversitäts
- und familienfreundliche Universitätskultur
- Leben und arbeiten in der attraktiven Alpen-Adria-Region mit vielfältigen Freizeitmöglichkeiten in den Bereichen Kultur, Natur & Sport

**Die Bewerbung**:
Bei Interesse bewerben Sie sich mit folgenden Unterlagen:

- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades
- Zeugnisse (zum Nachweis der Studienleistungen)
- Sofern vorhanden: das Gutachten zur Diplom
- oder Masterarbeit
- Sonstige relevante Bestätigungen

Diese Stelle dient der fachlichen und wissenschaftlichen Bildung von Absolvent*innen eines Master
- bzw. Diplomstudiums mit dem Ziel des Abschlusses eines Doktorats-/Ph.D.Studiums. Bewerbungen von Personen, die bereits über ein facheinschlägiges Doktorat bzw. einen facheinschlägigen Ph.D. verfügen, können daher nicht berücksichtigt werden.

Bewerbungen sind ausschließlich bei der Stelle mit der **Kennung 270-2/22** in der Rubrik "Wissenschaftliches Universitätspersonal" über den Link "" am Ende der Ausschreibung möglich.

Die erforderlichen Nachweise müssen bis **spätestens 8. März 2023** vorliegen.

Die Universität Klagenfurt legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Antidiskriminierung, Chancengleichheit und Diversität.

Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise
- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.