Amtsleiter:in

Gefunden in: JG AT C2 - vor 2 Wochen


Salzburg, Österreich Hill Woltron Management Partner GmbH Vollzeit
Die Gemeinde Kaprun mit 3.150 Einwohner:innen und mehr als einer Million Nächtigungen im Jahr, im Herzen des Pinzgaus, ist berühmt für die atemberaubende Natur mit vielfältigen Freizeitmöglichkeiten und Tourismusangeboten sowie für die einzigartige Ausstrahlung der Alpen am Eingang zum Naturjuwel Nationalpark Hohe Tauern.
Als Leiter:in des inneren Dienstes sind Sie für die ordnungsgemäße Verwaltung und Führung der Gemeindegeschäfte durch das Gemeindeamt verantwortlich und haben die Möglichkeit, an der Weiterentwicklung unserer Gemeinde mitzuwirken und einen bedeutenden Beitrag zur Lebensqualität beizutragen.

Aufgaben Ihre Aufgaben und Verantwortungen sind:
  • Fachliche und disziplinäre Führung der Gemeindebediensteten
  • Alle Agenden der Gemeindeverwaltung
  • Gesamtkoordination der versch. Aufgabenbereiche, insbesondere der zahlreichen wirtschaftlichen Beteiligungen der Gemeinde
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister und Abteilungen
  • Verwaltungsverfahren und Vertragswesen
  • Rechtliche Angelegenheiten
  • Sitzungsangelegenheiten und Standesamt

Profil Was erwarten wir von Ihnen?
  • Eine abgeschlossene Ausbildung (Matura, Wirtschafts- od. Jusstudium od. dgl.)
  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Erfahrung im öffentlichen Dienst ist von Vorteil
  • Bereitschaft zur Fortbildung und Ablegung der erforderlichen Dienstprüfungen
  • Hohe soziale Kompetenz
  • Gutes organisatorisches Geschick
  • Kommunikationsfähigkeit und Teamgeist
  • Die Begeisterungsfähigkeit, die Zukunft einer aufstrebenden Gemeinde mitzugestalten

Wir bieten Wir bieten Ihnen eine attraktive berufliche Herausforderung in der Gestaltung einer zukunftsorientierten Gemeindeverwaltung und viele spannende Projekte. Es erwartet Sie ein nettes Team, ein kollegiales Betriebsklima und zahlreiche Benefits, wie Mittagstisch, gesunde Jause, Events u. div. Ermäßigungen. Die Entlohnung erfolgt nach dem Salzburger Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001, LGBI Nr. 17/2002 idgF.

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