Küchenchef in

vor 2 Wochen


Salzburg, Österreich Hotel Bristol Salzburg Vollzeit

Als traditionsreiches Familienunternehmen suchen wir engagierte Mitarbeiter innen, die mit uns Gäste aus aller Welt verwöhnen wollen.

Bereichern Sie unser Team mit Ihrer Erfahrung. Wir freuen uns auf Sie

Anstellungsart: Vollzeit


Aufgaben
  • Verantwortung für den gesamten Ablauf in der Küche
  • Zubereitung und Anrichten von Speisen und Gerichten in höchster Qualität
  • Mitarbeiterführung und -schulung
  • Erstellung von Dienstplänen unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorgaben
  • Regelmäßige Hygiene- und Qualitätskontrollen (Arbeitsbereich, Kleidung, Produktion), Kontrolle der Einhaltung der Hygienevorschriften nach HACCP
  • Verantwortung für Bestellung, Kontrolle sowie fachlich richtige Lagerung der Waren

Profil
  • Abgeschlossene Ausbildung als Koch/Köchin sowie mehrjährige Berufserfahrung in der (möglichst gehobenen) Gastronomie und der Küchenleitung (evt. auch als Sous Chef)
  • Leidenschaft für Ihren Beruf als Koch/Köchin und Erfahrung in der österreichischen und internationalen Küche
  • Organisations- und Planungsfähigkeit ebenso wie hohe Teamfähigkeit
  • Erfahrung in der Mitarbeiterführung und -motivation
  • Gute Deutsch- und Englischkenntnisse

Wir bieten
  • Vollzeitstelle im Ausmaß von 40 Wochenstunden bei 5 Tagen pro Woche
  • Digitale Zeiterfassung
  • Kostenloses Mitarbeiteressen
  • Arbeitsplatz in zentraler Lage zur Salzburger Altstadt
  • Abwechslungsreicher Job und angenehmes, familiäres Betriebsklima
  • Förderung interner und externer Weiterbildung
  • Attraktive Staff-Rates bei Zimmerreservierung in unseren Partnerbetrieben

Der Nettoverdienst beträgt € 2.400, - auf Basis Vollzeitbeschäftigung (40h/ Woche; die Entlohnung laut dem KV Hotel- und Gastgewerbe für diese Position liegt bei € 2.350,- brutto). Die Bereitschaft zur Überzahlung richtet sich nach beruflicher Erfahrung und Qualifikation.

Bitte zu beachten, dass wir keine Mitarbeiterunterkunft zur Verfügung stellen können. Bei einer Bewerbung wird ein gültiges Visum bzw. eine gültige Aufenthaltsbewilligung vorausgesetzt.


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