Personalverrechner in

vor 2 Wochen


Linz, Österreich Kunstuniversität Linz Vollzeit

An der Kunstuniversität Linz gelangt die Stelle einer/eines Personalverrechner*in im vollen Beschäftigungsausmaß zum ehestmöglichen Zeitpunkt zur Besetzung.

Entsprechend dem Kollektivvertrag für Arbeitnehmer*innen der Universitäten beträgt das Mindestgehalt 14 x jährlich) € 2.709,60 Brutto/Monat (Verwendungsgruppe III b, Grundstufe). Für die Einstufung in die Regelstufe können Zeiten von tätigkeitsbezogenen Vorerfahrungen berücksichtigt werden.

**Tätigkeitsbereich**
- Personalverrechnung
- Unterstützung der Personalabteilung bei administrativen Tätigkeiten

**Ihr Profil**
- Abgeschlossene kaufm. Ausbildung / Matura
- Personalverrechnerprüfung
- SAP - Kenntnisse von Vorteil
- Selbstständiger, lösungsorientierter und genauer Arbeitsstil
- Freundliches Telefonverhalten und Kommunikationsfähigkeit
- Gender
- und Diversitätskompetenz

**Was wir bieten**
- Teil eines gut eingespielten Teams
- Vielfältiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet
- Eigenständiges Arbeiten und Handlungsspielraum bei der Arbeitserfüllung
- Gleitzeit und weitgehend flexible Arbeitszeitgestaltung
- Internes Weiterbildungsangebot und Zuschuss bei externen Weiterbildungen
- Betreuungsangebot (stundenweise) für Kinder von 15 Monaten bis 3 Jahren
- Hausinterne Cafeteria
- Zentrale Lage und sehr gute öffentliche Erreichbarkeit
- Diverse Uni-Events und Veranstaltungen

Die Kunstuniversität Linz betreibt eine antidiskriminatorische Anstellungspolitik und legt Wert auf Chancengleichheit und Diversität. Sie strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal, insbesondere in Leitungsfunktionen an und ersucht daher qualifizierte Frauen ausdrücklich um Bewerbung. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen bevorzugt aufgenommen. Bewerbungen von Menschen mit Migrationserfahrung und/oder -hintergrund und Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind ausdrücklich erwünscht.

Die Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise
- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Mag.a Brigitte Hütter, MSc
Rektorin