Institutssekretär in
vor 3 Wochen
Beschäftigungsausmaß: 24 Wochenstunden
Dauer des Dienstverhältnisses: ab sofort, befristet bis 14.07.2024
(mit Option auf befristete Verlängerung)
Arbeitsort: 1190 Wien
Einstufung gem. Univ.KV, Verwendungsgruppe: IIb
Bruttomonatsgehalt (abhängig von der anrechenbaren Vorerfahrung) mind.: € 1.351,70 (14x jährlich,
zusätzlich bieten wir ein attraktives Personalentwicklungsprogramm und umfassende
Sozialleistungen)
**Aufgaben**
Allgemeine Sekretariatstätigkeiten
Administrative Unterstützung der Institutsleitung und -mitarbeiter*innen
Organisatorische Aufgaben in Verbindung mit der Durchführung von Lehrveranstaltungen und
Prüfungen
Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Exkursionen und Veranstaltungen
Unterstützung bei der Administration von Drittmittelprojekten sowie Erstellen von Berichten im
SAP
Betreuung der Öffentlichkeitsarbeit des Instituts
Schnittstelle zur zentralen Universitätsadministration
Anlaufstelle für Institutsmitarbeiter*innen, Lehrende und Studierende
Organisation des Sprengkurses
**Erwünschte Qualifikationen**
Matura oder gleichwertige Ausbildung
IT-Kenntnisse (MS-Office,)
SAP-Kenntnisse
Bereitschaft sich laufend in neue Aufgaben/Abläufe einzuarbeiten
Erfahrungen im universitären Umfeld
Deutsch
- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
Teamfähigkeit
Kommunikationsfähigkeit
Selbstständigkeit
Zuverlässigkeit
Erscheinungstermin: 24.07.2023
Bewerbungsfrist: 14.08.2023
Die BOKU strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen
ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete
Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende
Gründe überwiegen.
Menschen mit Behinderung und entsprechender Qualifikationen werden ausdrücklich zur Bewerbung
aufgefordert.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung in einer PDF-Datei inkl.
Motivationsschreiben
Lebenslauf
Ev. Arbeitszeugnisse
an das Personalmanagement, **Kennzahl 153**, der Universität für Bodenkultur, Peter-Jordan-Straße 70,
Die Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise
- und Aufenthalts
- kosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.