Nachtdienstmitarbeiter in
vor 20 Stunden
**Nachtdienstmitarbeiter*in - Dorf St. Anton (m/w/d)**:
**(Teilzeit oder Geringfügig)**:
**Ort**: Bruck an der Großglocknerstraße **Region**: Salzburg **Arbeitsbereich**: Menschen mit Behinderungen **Ausmaß**: Teilzeit, Geringfügig
Das **Dorf St. Anton** liegt eingebettet in der Bergwelt der Hohen Tauern und bietet Lebensraum für Menschen mit Behinderung. Sie besuchen die Schule, leben und arbeiten im Dorf und erhalten individuell abgestimmte Therapien. Wir suchen ab sofort eine/n:
**Nachtdienstmitarbeiter*in (m/w/d)**:
**(Teilzeit oder Geringfügig)**:
**Ihr Aufgabengebiet umfasst**:
- Schlafende Nachtdienste in Wohngruppen von Menschen mit Behinderung
- Bei Wach werden der Bewohner*innen:
- Begleitung und Assistenz der Bewohner*innen z.B. bei Toilettengängen
- Umlagerung der Bewohner*innen
- Förderung eines geregelten Tag-Nacht-Rhythmus bei den Bewohner*innen
- Teambesprechungen
**Sie bringen mit**:
- Abgeschlossene Ausbildung als FSB BA/BB/AA, Pflege(-fach)assistenz oder im Bereich Pädagogik von Vorteil (Quereinsteiger*innen auch willkommen)
- Praxiserfahrung in diesem Bereich wünschenswert
- Eine positive Grundhaltung zur Begleitung und Assistenz von Menschen mit Behinderung
- Hohes Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen
- Bereitschaft Nachtdienste auch am Wochenende zu verrichten
**Wir bieten**:
- Einen verantwortungsvollen und interessanten Aufgabenbereich
- Attraktive Fort
- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Supervision
- Jährlich zusätzlich freie Tage am Karfreitag, 24.12. und 31.12
- Zwei weitere Urlaubstage ab einjähriger Betriebszugehörigkeit
- Drei zusätzliche (private) Weiterbildungstage pro Jahr
- Gehaltsvorrückungen nach jeweils zwei Dienstjahren
- Weitere Benefits wie Familienzuschuss, Fahrkostenersatz, Mitarbeiter*innenwerbeprämie, Einkaufsgutscheine etc.
Unser kollektivvertragliches **Mindest**bruttogehalt liegt bei € 2.002,20 (bei Vollzeit, 37 Stunden) (ohne Ausbildung). Mit entsprechender Ausbildung oder Erfahrung liegt das Gehalt **deutlich** höher. Zudem zahlen wir dienstspezifische Zuschläge.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass etwaige mit Ihrem Vorstellungsgespräch verbundenen Kosten (wie z.B. Fahrt-, Verpflegungs
- und Nächtigungskosten, Verdienstentgang, etc.), nicht übernommen werden können.