Assistenzprofessor in Mit
vor 3 Wochen
GZ A 0023/1-2023
Am Fachbereich Gerichtsmedizin und Forensische Psychiatrie gelangt die Stelle e.
wissenschaftlichen Mitarbeiter*in im Forschungs
- und Lehrbetrieb gemäß UG und
Angestelltengesetz mit e* Assistenzprofessor*in (Arzt/Ärztin) mit Qualifizierungsvereinbarung
(gemäß - 27 Kollektivvertrag der Universitäten) zur Besetzung. Nach Erreichen des vereinbarten
Qualifizierungszieles wird das Vertragsverhältnis entfristet (assoziierte*r Professor*in).
Gehaltsschema: Gehaltsgruppe A2 gem. - 49 (2) KV; das monatliche Entgelt für diese
Verwendung beträgt € 5.124,20 brutto (14× jährlich). Sollte die Qualifizierungsvereinbarung nicht
bereits zu Dienstbeginn abgeschlossen werden, erfolgt bis zum Abschluss dieser Vereinbarung
die Einstufung in die Gehaltsgruppe B1 gem. - 49 (3) lit. b KV. Das monatliche Entgelt für diese
Verwendung beträgt € 4.351,90 brutto (14× jährlich).
- Vorgesehener Dienstantritt: ehestmöglich
- Beschäftigungsdauer: 6 Jahre (nach Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung
unbefristet)
- Beschäftigungsausmaß in Wochenstunden: 40
- Arbeitszeit: Montag bis Freitag 8-17 Uhr (variabel, Nacht
- und
Wochenenddienstbereitschaft für Standorte Salzburg und Linz)
- Aufgabenbereiche: facheinschlägige Habilitation innerhalb eines arbeitsvertraglich
festgelegten Zeitraums (maximal 4 Jahre) oder in besonders begründeten
Ausnahmefällen andere festgelegte Qualifizierungsziele; eigene wissenschaftliche
Forschung und Lehre, wissenschaftliche Unterstützung im Forschungs
- und Lehrbetrieb
sowie Mitwirkung an Verwaltungsaufgaben im Bereich des Fachbereichs Gerichtsmedizin;
Obduktionstätigkeit und Gutachtenerstellung; Publikationstätigkeit in begutachteten
Zeitschriften; Organisation von externer Lehre; selbständige Lehre im Ausmaß von vier
Semesterwochenstunden (nach Erreichen des Qualifikationszieles acht
Semesterwochenstunden)
- Anstellungsvoraussetzungen: abgeschlossenes Doktoratsstudium der Humanmedizin und
die - zumindest teilweise - Publikation der Dissertation; nach Möglichkeit im Ausland
erfolgte - zumindest einjährige - externe wissenschaftliche Tätigkeit („out of PLUS“); die
Stelle eignet sich auch für Berufseinsteiger*innen
- Erwünschte Zusatzqualifikationen: Obduktionserfahrung; facheinschlägige Lehrerfahrung,
internationale Publikationen, Erfahrung bei Gutachtenerstattungen; Publikationstätigkeit
in international peer-reviewed Fachzeitschriften. Erfahrung in der Lehre (VO und UE)
fachübergreifend als Wahlfach und als Pflichtfach für Mediziner*innen und der
Organisation von externer Lehre, Beratungstätigkeit für Justiz und Exekutive,
abgeschlossene Facharztausbildung
- Gewünschte persönliche Eigenschaften: physische und psychische Belastbarkeit,
Teamfähigkeit, Flexibilität im Rahmen der Nacht
- und Bereitschaftsdienste
- Die Bewerbung hat in elektronischer Form zu erfolgen (in einer PDF-Datei) und neben den
üblichen Unterlagen Folgendes zu enthalten:
a) Darstellung der Leistungen in der Wissenschaft und Forschung;
b) Darstellung der Erfahrungen und Tätigkeiten in der Lehre (und allenfalls in der
Nachwuchsbetreuung);
c) Konzept für künftige Pläne in Forschung und Lehre und für den Beitrag zum
wissenschaftlichen Profil der Fakultät und des Fachbereichs;
d) Konzept für Wissenstransfer und Wissenschaftsmanagement;
e) Darstellung der sozialen und anderen Kompetenzen
Telefonische Auskünfte werden gerne unter Tel. Nr. +43/662-8044/3800 gegeben.
Bewerbungsfrist bis 2. August 2023
Die Paris-Lodron-Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim
wissenschaftlichen und beim allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in
Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei
gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten
Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Informationen
Um eine geschlechtsneutrale Formulierung zu gewährleisten, werden geschlechterspezifische
Artikel, Pronomen und Adjektive im Text abgekürzt dargestellt.
Leider können die Reise
- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens
entstehen, nicht vergütet werden.
Die Aufnahmen erfolgen nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und des
Angestelltengesetzes.
Ihre Bewerbung unter Angabe der Geschäftszahl der Stellenausschreibung senden Sie bitte per E