Ärztin in Dermatologie
vor 1 Woche
In der Abteilung für Haut- und Geschlechtskrankheiten ist eine Stelle als Ärztin in Facharztausbildung zu besetzen. Die Basisausbildung gemäß 6a Ärztegesetz 1998 und 6 der ÄAO 2015 ist, soweit erforderlich, in der Fachärztinausbildung integriert.
Beschäftigungsausmaß und Mindestentgelt:Die Beschäftigung erfolgt mit einem Beschäftigungsausmaß von 36 Wochenstunden. Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt Euro 5910, brutto (14x jährlich) und kann sich aufgrund der kollektivvertraglichen Vorschriften erhöhen.
Facharzt-Ausbildung im Sonderfach Haut- und Geschlechtskrankheiten- Integrierte Basisausbildung gemäß 6a Ärztegesetz 1998 und 6 der ÄAO 2015
- Abgeschlossenes Medizinstudium
- Bereitschaft zur Mitwirkung in Forschung und Lehre
Spezialisierte Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Fach Haut- und Geschlechtskrankheiten.
Weitere InformationenGewünschte Zusatzqualifikationen sind Teilweise absolvierte Basisausbildung; laufendes PhD-Studium; Erfahrung in wissenschaftlichem Arbeiten, ausgewiesen durch Publikationen und Preisen; eingeworbene Drittmittel und Stipendien; Mitwirkung an Lehre.
Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bestehend aus Lebenslauf, Anschreiben und gegebenenfalls Zeugnisse und Zertifikate.
Geben Sie die Kennzahl: 1016/24 im Betreff an und senden Sie die Unterlagen bis zum erforderlichen Termin an.