Personalmanagerin/Fachfrau für Mitarbeiterentwicklung

vor 2 Wochen


Vienna, Österreich ISG Personalmanagement GmbH Vollzeit

Wir suchen eine erfahrene Personalmanagerin/Fachfrau für Mitarbeiterentwicklung, die sich mit der Digitalisierung im HR-Bereich auseinandersetzen möchte und dabei unsere Kunden in Österreich unterstützt.

Beschreibung

Kurzbeschreibung: Wir suchen eine durchsetzungsfähige Persönlichkeit für die neu geschaffene Position einer Personalmanagerin/Fachfrau für Mitarbeiterentwicklung. Die Institution beschäftigt über 500 Mitarbeitende und setzt sich mit wichtigen gesellschaftlichen Forschungsfragen auseinander.

Aufgaben
  • Betreuung der Mitarbeiter:innen entlang des gesamten Employee Life Cycles
  • Beratung von Mitarbeiter:innen und Führungskräften in personalrelevanten sowie arbeitsrechtlichen Fragestellungen
  • Übernahme von Projektaufgaben bei Projekten im HR-Bereich und dessen Digitalisierung
  • Mitwirkung bei der Konzeption und Koordination von HR-Prozessen
  • Aktive Begleitung von Veränderungsprozessen
  • Kontrollen und Qualitätssicherungsaufgaben im HR-Bereich
  • Planung und Betreuung von HR-Systemen
Voraussetzungen
  • Abgeschlossenes FH- bzw. Universitätsabschluss mit dem Schwerpunkt Personalwesen
  • Mehrjährige Berufserfahrung in der operativen Personalarbeit
  • Erfahrung in der erfolgreichen Umsetzung von Digitalisierungsprojekten im HR-Bereich
  • Umfassende Kenntnisse im Arbeitsrecht erwünscht
  • Professioneller Umgang mit dem MS-Office Paket und modernen Personalprogrammen wie Sage
  • Hohe Affinität zu Zahlen, IT-lastigen Themen und strukturiertem Arbeiten
  • Serviceorientierung, Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit
  • Hohes Maß an Selbstständigkeit, Teamfähigkeit und Resilienz
  • Sehr gute Deutschkenntnisse und korrespondenzfähiges Englisch
Entlohnung

Das Monatsgehalt für Vollzeit beträgt EUR 4.382,30 brutto/Monat, basierend auf den gesetzlichen Vorschriften und der Einstufung in v1/1. Die Entlohnung ist abhängig von der Qualifikation und erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten.