Weiterentwickler von Standortstrategien

vor 1 Monat


Graz, Steiermark, Österreich TRANSFER Personalmanagement Vollzeit
Überblick

TRANSFER Personalmanagement ist ein Unternehmen, das innovative Personallösungen anbietet. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und erhöhen gleichzeitig die Beschäftigungschancen von arbeitsuchenden Menschen.

Lohn

Der Mindestlohn für diese Position beträgt 3.251,09 € pro Monat. Die Bereitschaft zur Überbezahlung je nach Qualifikation ist möglich.

Aufgabenbeschreibung

Wir suchen einen Weiterentwickler von Standortstrategien (m/w/d) zum ehestmöglichen Eintritt in Weiz. Ihre Aufgaben sind:

  • Aktive Kommunikation mit internen und externen Stakeholdern, einschließlich Immobilienmaklern, Lieferanten und Facility Management Dienstleistern.
  • Mitarbeit bei der Erstellung von Budget- und Forecast-Planungen in Zusammenarbeit mit dem zugeordneten Finance Controller.
  • Umsetzung von Standortkonzepten zur Büroflächenoptimierung, einschließlich Instandhaltungsplanung.
  • Überwachung und Steuerung der Facility-Management-Leistungen durch unsere Facility-Management-Partner.
  • Einhaltung aller Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, gesetzlichen Bestimmungen und Compliance-Vorgaben.
  • Erstellung von Präsentationen sowie Optimierung des ökologischen Fußabdrucks.
Anforderungen

Als Idealbewerber bringen Sie:

  • Erfolgreich abgeschlossene technische Ausbildung (HTL, FH, TU) oder vergleichbare berufliche Qualifikation.
  • Idealerweise bringen Sie bereits erste Berufserfahrung im Baugewerbe und/oder Facility Management mit.
  • Fließende Deutsch- und Englischkenntnisse werden für die tägliche Kommunikation vorausgesetzt.
  • Teamplayer mit hohen Ambitionen für persönliche und teambezogene Erfolge.
  • Proaktive Herangehensweise zur Verbesserung der Servicequalität.
  • Fähigkeit, Kosteneinsparungs- und Optimierungsmöglichkeiten zu erkennen und umzusetzen.
Vorteile

Unsere Firma bietet eine attraktive Arbeitsumgebung und die Chance, sich weiterzuentwickeln. Der Arbeitnehmerüberlasser gilt als Folge des Datenschutzes laut DSGVO.