Schärding, Österreich
Oberösterreichische Gesundheitsholding
Vollzeit
Stellenbeschreibung
Anstellungsart: Teilzeit
Arbeitserfahrung: Keine Erfahrung
Das Klinikum Schärding steht seit über 170 Jahren für Gesundheitsversorgung. Das Leitmotiv dabei war und ist „menschlich, motiviert, modern“. In diesem Sinne versorgt es jährlich knapp 8.000 stationäre und 92.000 ambulante PatientInnen. Mit über 150 Betten ist es der zentrale Gesundheitsanbieter im Bezirk.
Unser Angebot:
- Einen krisensicheren Arbeitsplatz bei der größten oberösterreichischen Spitalsträgerin
- Ein werteorientiertes Betriebs- und Arbeitsklima
- Flexible Arbeitszeitmodelle und betriebliche Gesundheitsförderung
- Attraktive Sonder- und Sozialleistungen für oö. Landesbedienstete
- Ein lebensphasenorientiertes Arbeitsumfeld
- Ganzjährige Kinderbetreuung durch Betriebstagesmutterstätte
- Sie stellen die ärztliche Versorgung von geburtshilflichen und gynäkologischen Patientinnen sicher und übernehmen Verantwortung im Bereich der konservativen und operativen Gynäkologie und Geburtshilfe
- Neben dem Einsatz im OP, Kreißzimmer und auf der Station ist auch eine Tätigkeit in den Ambulanzen vorgesehen
- Sie unterstützen das Team bei der Ausbildung von FachärztInnen
- Facharztanerkennung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe zum Zeitpunkt der Einstellung
- Erfahrungen in den etablierten geburtshilflichen Methoden
- Bereitschaft zur Leistung von Rufbereitschafts-, Nacht- und Wochenenddiensten
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
- Ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein
- Ausgeprägte Sozialkompetenzen mit einem wertschätzenden Auftreten gegenüber Patientinnen und KollegInnen
- Verantwortungsbewusstsein sowie strukturierte Arbeitsweise
Prim. Dr. Florian Degenhart Leiter der Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Tel. Nr.: 05055478-23700 E-Mail:[E-Mail Adresse gelöscht]
Einstufung: FA bzw. FA+ Wir bieten für diese Position ein Bruttojahresgehalt von mindestens EUR 147.400,-- (inkl. 4 Nachtdienste, 48 Std./Woche und Zulagen) auf Vollzeitbasis, abhängig von den anrechenbaren Vordienstzeiten, zzgl. Sondergebühren